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   OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11   

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https://dejure.org/2011,15183
OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11 (https://dejure.org/2011,15183)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2011 - 19 U 130/11 (https://dejure.org/2011,15183)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2011 - 19 U 130/11 (https://dejure.org/2011,15183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB
    Voraussetzung Ersatzanspruch wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ersatz schockbedingter gesundheitlicher Schäden bei der Nachricht vom Unfalltod eines nahen Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 823 Abs. 1
    Ersatz von Schockschäden naher Angehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11
    Es ist anerkannt, dass mit Rücksicht auf die Absicht des Gesetzgebers, die Deliktshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen sich die Schutzgutverletzung eines anderen bei einem (am Unfallereignis nicht unmittelbar beteiligten) Dritten auswirkt, soweit dieser nicht selbst in seinen eigenen Schutzgütern betroffen ist, mit Ausnahme der §§ 844, 845 BGB ersatzlos zu lassen (BGH, Urt. v. 04.04.1998, VI ZR 97/88, Rn. 9, juris), eine Ersatzpflicht für - wie hier - psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dann zu bejahen ist, wo es zu gewichtigen psycho-pathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH, a.a.O.; BGHZ 56, 163; BGH NJW 2007, 2767, 2765, Rn. 12).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11
    Es ist anerkannt, dass mit Rücksicht auf die Absicht des Gesetzgebers, die Deliktshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen sich die Schutzgutverletzung eines anderen bei einem (am Unfallereignis nicht unmittelbar beteiligten) Dritten auswirkt, soweit dieser nicht selbst in seinen eigenen Schutzgütern betroffen ist, mit Ausnahme der §§ 844, 845 BGB ersatzlos zu lassen (BGH, Urt. v. 04.04.1998, VI ZR 97/88, Rn. 9, juris), eine Ersatzpflicht für - wie hier - psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dann zu bejahen ist, wo es zu gewichtigen psycho-pathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH, a.a.O.; BGHZ 56, 163; BGH NJW 2007, 2767, 2765, Rn. 12).
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11
    Es ist anerkannt, dass mit Rücksicht auf die Absicht des Gesetzgebers, die Deliktshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen sich die Schutzgutverletzung eines anderen bei einem (am Unfallereignis nicht unmittelbar beteiligten) Dritten auswirkt, soweit dieser nicht selbst in seinen eigenen Schutzgütern betroffen ist, mit Ausnahme der §§ 844, 845 BGB ersatzlos zu lassen (BGH, Urt. v. 04.04.1998, VI ZR 97/88, Rn. 9, juris), eine Ersatzpflicht für - wie hier - psychisch vermittelte Beeinträchtigungen nur dann zu bejahen ist, wo es zu gewichtigen psycho-pathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH, a.a.O.; BGHZ 56, 163; BGH NJW 2007, 2767, 2765, Rn. 12).
  • OLG Oldenburg, 01.12.1998 - 5 U 127/98

    Unfall, Schmerzensgeld, Schockschaden, Depression, Schwermut, Dm 20 000

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11
    Diese Beurteilung steht im Einklang damit, dass die Rechtsprechung bei einer psychisch vermittelten Schädigung eine Haftung nur bei deutlich schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen bejaht hat (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urt. v. 01.12.1998, 5 U 127/98, Rn. 7, 16: Anhaltende mittelschwere Depression mit mehrmonatiger stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik; OLG Celle, Urt. v. 04.02.1998, 9 U 158/97, Rn. 8: Schwere neurotische Depression, zit. jeweils nach juris), bei einer reaktiven Depression hingegen verneint hat (OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2000, 3 U 131/00, Rn. 32, juris).
  • OLG Koblenz, 17.10.2000 - 3 U 131/00

    Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs bei Tötung eines nahen Angehörigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11
    Diese Beurteilung steht im Einklang damit, dass die Rechtsprechung bei einer psychisch vermittelten Schädigung eine Haftung nur bei deutlich schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen bejaht hat (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urt. v. 01.12.1998, 5 U 127/98, Rn. 7, 16: Anhaltende mittelschwere Depression mit mehrmonatiger stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik; OLG Celle, Urt. v. 04.02.1998, 9 U 158/97, Rn. 8: Schwere neurotische Depression, zit. jeweils nach juris), bei einer reaktiven Depression hingegen verneint hat (OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2000, 3 U 131/00, Rn. 32, juris).
  • OLG Celle, 04.02.1998 - 9 U 158/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 19 U 130/11
    Diese Beurteilung steht im Einklang damit, dass die Rechtsprechung bei einer psychisch vermittelten Schädigung eine Haftung nur bei deutlich schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen bejaht hat (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urt. v. 01.12.1998, 5 U 127/98, Rn. 7, 16: Anhaltende mittelschwere Depression mit mehrmonatiger stationärer Behandlung in einer psychosomatischen Klinik; OLG Celle, Urt. v. 04.02.1998, 9 U 158/97, Rn. 8: Schwere neurotische Depression, zit. jeweils nach juris), bei einer reaktiven Depression hingegen verneint hat (OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2000, 3 U 131/00, Rn. 32, juris).
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